Mit Datum vom 28. Oktober 2017 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1961/2017 veröffentlicht, mit der die Europäische Kommission die vorausgehende Verordnung (EG) Nr. 606/2009 berichtigt und somit die Verwendung vonKaliumpolyaspartat für önologische Verfahren definitiv genehmigt hat.

Kaliumpolyaspartat wurde neulich in die Liste von in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen aufgenommen.

Kaliumpolyaspartat wirkt stabilisierend gegen die Ausfällung von Weinstein (Rot-, Rosé und Weißweine), verbessert Haltbarkeit und Stabilität und hat keinen Einfluss auf die organoleptischen Eigenschaften.

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